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Unsere AGB
  Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Produkte und Dienstleistungen und gelten bei Bestellung von Produkten als akzeptiert.
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
eyeCatch OG
(Fassung vom 21. Mai 2000)

§1 Vertragsumfang und Gültigkeit
§2 Durchführung
§3 Daten und Unterlagen des Auftraggebers
§4 Nicht gedeckte Leistungen
§5 Preise
§6 Liefertermine
§7 Zahlung
 
§8 Vertragsdauer
§9 Haftung
§10 Urheberrecht und Nutzung
§11 Loyalität
§12 Datenschutz, Geheimhaltung
§13 Sonstiges
§14 Schlußbestimmungen

§1 Vertragsumfang und Gültigkeit: Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages durchführt. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

§2 Durchführung: Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach seiner Wahl an dem Standort der für den gegebenen Auftrag am sinnvollsten erscheint, innerhalb der normalen Arbeitszeit des Auftragsnehmers. Dieser Standort, kann je nach Art des Auftrages (explizit nach Vereinbarung z.B. bei Schulungen) auch in den Geschäftsräumen des Auftraggebers sein, wobei dafür gesondert Reise- bzw. Transportkosten für Ausrüstung in Rechnung gestellt werden. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl des/der die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiters bzw. Mitarbeiterin obliegt dem Auftragnehmer, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen. Der Auftragnehmer behandelt die Aufträge mit der gleichen Sorgfalt, mit der er eigene Angelegenheiten bearbeitet. Bei Verzug des Auftraggebers verlängert sich die Lieferfrist des Auftragnehmers mindestens um den Zeitraum des Lieferverzuges. Wenn im Leistungsverzeichnis die Prüfung der vereinbarten Leistungen nicht vorgesehen ist, so gilt mit der Übernahme des ungeprüften Werkes durch den Auftraggeber die vereinbarte Dienstleistung als vollständig und auftragsgemäß erbracht. Ändert der Auftraggeber nachträglich oder nach Beginn der Durchführung der vereinbarten Leistungen den Auftragsinhalt (speziell Daten, Bilder, Design, Anforderungen, etc.) bzw. verlangt er zusätzliche, im Auftrag nicht enthaltene Arbeiten, so werden die jeweils gültigen Stundensätze des Auftragnehmers für allfällige notwendige Mehrleistungen verrechnet. Sollte sich bei der Erbringung einer Dienstleistung herausstellen, daß die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich, bzw. nur mit einem im vorhinein nicht abschätzbaren Aufwand, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Beide Vertragspartner sind in diesem Fall berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers aufgelaufenen Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

§3 Daten und Unterlagen des Auftraggebers: Alle vom Auftragnehmer für eine bestimmte Dienstleistung oder Werk benötigten und vom Auftraggeber gelieferten Materialien, wie Datenträger, Daten, Bilder, Programme, eventuelle Kundendaten und andere Angaben zur Dienstleistung, müssen in einem für die Dienstleistung geeigneten Form sein. Der Auftragnehmer nimmt im Zuge der Durchführung der Arbeiten insbesondere im Zusammenhang mit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten Rücksicht auf die Wahrung des Datengeheimnisses, die Verschwiegenheitspflicht und Datensicherheitsmaßnahmen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, übergebene Materialien auf ihren logischen Gehalt (Richtigkeit, Vollständigkeit, etc.) zu prüfen. Ergeben sich Mehrarbeiten des Auftragnehmers, die auf fehlerhaftem Material oder aus anderen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, herrühren, so werden diese zu den jeweils gültigen Sätzen, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt, verrechnet.

§4 Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen:
* Falls nicht explizit in diesem Vertrag anders geregelt, die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des Auftragnehmers.
* Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die angefallenen Kosten dem Auftraggeber mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen.
* Leistungen, die durch Betriebssystem- oder Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind.
* Individuelle Anpassungen der Lieferung bzw. Dienstleistung bzw. Neubeginn.
* Änderungen des Auftragsinhaltes aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung des Autrages erfordern.
* Der Auftragnehmer wird von allen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag frei, wenn Änderungen in dem vertragsgegenständlichen Programm, Datenbank, Dienstleistung, Design, Umsetzung etc. ohne vorhergehende Zustimmung des Auftragnehmers von Mitarbeitern des Auftraggebers oder Dritten durchgeführt, oder die erbrachte Leistung nicht widmungsgemäß verwendet wird.
* Die Beseitigung durch den Auftraggeber oder Dritten verursachten Fehlern.
* Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung oder Inanspruchnahme von automatisierten Leistungen durch den Auftraggeber oder Anwender entstehen.
* Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen.

§5 Preise: Die genannten Preise verstehen sich ab Erfüllungsort. Die Kosten von Datenträgern sowie Dokumentationen und allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. Für Dienstleistungen die in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers bzw. beliebigen anderen Orten erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des Auftraggebers ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, trägt der Auftraggeber die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluß eintretenden Steigerungen von Lohn- und Materialkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben, die umseitig angeführten Pauschalbeträge entsprechend zu erhöhen und dem Auftraggeber ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten. Dies betrifft insbesondere gestiegene Kosten für Hardware bzw. Leistungen die der Auftragnehmer selbst für die Erfüllung des Auftrages für den Auftraggeber in Anspruch nimmt, bzw. weiterverrechnet. Die Erhöhungen gelten vom Auftraggeber von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen. Alle Gebühren und Steuern (insbesondere USt) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüberhinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

§6 Liefertermine: Der Auftragnehmer ist bestrebt, innerhalb angemessener Fristen auf die jeweiligen Anfragen des Auftraggebers während der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers Auskunft zu geben. Dem Auftraggeber steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz oder Pönalzahlungen zu. Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zulässig.
 
§7 Zahlung: Die vereinbarten Kostenbeträge sind vom Auftraggeber für das Kalenderjahr/Teiljahr im vorhinein zahlbar. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind 14 Tage nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen bzw. laufende Services zu stoppen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fälligzustellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten.

§8 Vertragsdauer: Das Vertragsverhältnis für nicht einmalige Lieferungen und Dienstleistungen beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages bzw. Eingang der Bestellung und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Folgejahres von einem der Vertragspartner gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf des ersten Jahres.

§9 Haftung: Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist das besondere Risiko von EDV und Internetdiensten bewußt, bzw. hat sich vom Auftragnehmer über dieses informiert. Insbesondere keine Haftung übernimmt der Auftragnehmer deshalb für Schäden und Kosten, die durch Sabotage Dritter (z.B. Hacker), Ausfällen von Netzwerken oder Rechnersystemen, Fehlern an Systemen die außerhalb der Zuständigkeit des Auftragnehmers liegen, Datenverlusten durch Hardwareschäden etc. verursacht werden. Der Auftragnehmer versucht eventuelle Ausfälle durch zumutbare Sicherheitsmaßnahmen (Backup, Sicherheitsüberprüfungen, etc.) zu verhindern, wobei ein Restrisiko nie ausgeschlossen werden kann. Für derartige Fälle bemüht sich der Auftragnehmer schnellstmöglich die Funktionalität wenn möglich wie am Vortag des Vorfalles wiederherzustellen und Ursachen zu eruieren um eine weitere Verfolgung eventueller Verursacher zu ermöglichen.

§10 Urheberrecht und Nutzung: Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen, Design, Umsetzung, Services, etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Leistungen und Lieferungen nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag vereinbarte Zeitdauer und im Ausmaß des vereinbarten Umfanges (Anzahl von Lizenzen bzw. Lizenzumfang) zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung bzw. Mitwirkung bei der erbrachten Leistung, werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, daß in den gegenständlichen Daten bzw. Lieferungen kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und daß sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diesen Kopien unverändert mitübertragen werden. Sollte für die Weiterverarbeitung von bzw. den Zugriff auf Daten die Offenlegung von Schnittstellen, Codierungen oder Verschlüsselungen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beantragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Decompilierung, Decodierung oder Entschlüsselung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Weiterverarbeitung der bzw. zum Zugriff auf die gegenständlichen Daten zu verwenden. Mißbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

§11 Loyalität: Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von MitarbeiterInnen, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin zu zahlen.

§12 Datenschutz, Geheimhaltung: Der Auftragnehmer verpflichtet seine MitarbeiterInnen, die Bestimmungen gemäß §20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

§13 Sonstiges: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

§14 Schlußbestimmungen: Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird, bzw. der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bedingungen vorsieht. Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages.
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